Um eine richtige Entscheidung treffen zu können, holen Richter und Richterinnen daher Meinungen von Fachleuten, zumeist öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, als Gutachter ein. Diese Sachverständigen beantworten die ihnen gestellten Sachfragen und erstellen Gerichtsgutachten. Den Richtern bzw. Richterinnen obliegt es dann selbst, ob sie deren Meinungen und den Empfehlungen des Gutachtens folgen.
Eine stets aktuelle Liste der „allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ finden Sie unter www.sdgliste.justiz.gv.at